Abgabeübersicht
Durch den Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Haushaltabgabe sind grundsätzlich alle Haushalte in der Schweiz abgabepflichtig.
Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Namen sämtlicher volljährigen und abgabepflichtigen Personen Ihres Haushalts, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften. Die Daten für die Haushaltbildung erhält die Erhebungsstelle aus dem Einwohnerregister Ihrer Gemeinde.
Die Höhe der Abgabe wird vom Bundesrat festgelegt.
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt die Abgabe:
Jahresrechnung | Dreimonatsrechnung | |
---|---|---|
Privathaushalte | CHF 335.00 | CHF 83.75 + CHF 2.00 = CHF 85.75 |
CHF 670.00 |
Privathaushalte | |
---|---|
Jahresrechnung | Dreimonatsrechnung |
CHF 335.00 | CHF 83.75 + CHF 2.00 = CHF 85.75 |
Kollektivhaushalte | |
CHF 670.00 |
Guideline
Das Dokument „Guideline zur Abgrenzung Kollektivhaushalte - Privathaushalte“ dient den Kantonen und Gemeinden in unklaren Fällen als Hilfsmittel für die Bestimmung der Haushaltsart.