Grundsatz

Durch den Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Haushaltabgabe sind grundsätzlich alle Haushalte in der Schweiz abgabepflichtig. Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Namen sämtlicher volljährigen und abgabepflichtigen Personen Ihres Haushalts, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften. 

 

Von der Zahlungspflicht befreien lassen können sich Haushalte

  • mit Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IV beziehen
  • ohne Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen (kein Radio, kein Fernsehen, kein Computer, kein Tablett, kein Smartphone, kein Autoradio, usw.)
    Diese Möglichkeit besteht bis zum 31. Dezember 2023.
  • von taubblinden Personen, sofern ihrem Privathaushalt keine abgabepflichtige Person angehört
  • von Diplomaten