Rechnungsstellung
Als Standard hat der Bundesrat die Jahresrechnung definiert. Damit sich in den Folgejahren die Rechnungsstellung gleichmässig auf das ganze Kalenderjahr verteilt, erfolgte die Rechnungsstellung im Jahr 2019 gestaffelt. Dabei kam ein Teilrechnungssystem zur Anwendung, welches den Grossteil der Schweizer Haushalte betraf.
Neben der ordentlichen Jahresrechnung können Sie die Abgabe auch mittels einer Dreimonatsrechnungbezahlen. Für die Bezahlung der Abgabe bieten wir Ihnen alle gängigen Zahlungsmöglichkeiten an.
Gerne stellen wir Ihnen Ihre Abgaberechnung auch via E-Mail zu.
Verspätete Zahlungen können Mehrkostenverursachen.
Im ersten Erhebungsjahr 2019 erfolgte die Rechnungstellung gestaffelt.
Kennen Sie den QR-Code auf Ihrer Rechnung?
Wünschen Sie eine Dreimonatsrechnung?
Wo muss ich eine falsche Rechnungsadresse melden?
FAQ
Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Namen sämtlicher volljährigen und abgabepflichtigen Personen Ihres Haushalts, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften.
Wenn die verstorbene Person die einzige volljährige Person im Haushalt war und die Zwölfmonatsrechnung bereits beglichen hat, haben die Erben einen Anspruch auf die Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages, weil der Haushalt der verstorbenen Person per letzten Tag des Monats, in der die Person verstorben ist, aufgelöst wird (Art. 69a Abs. 5 RTVG). Damit die Hinterbliebenen den Anspruch geltend machen können, sind der Serafe Erbschein und Bankverbindung zuzustellen.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter
058 201 31 67 oder über das Kontaktformular.