Personen mit Ergänzungsleistungen (EL)
Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV und IV sind auf Gesuch hin von der Abgabepflicht für die Haushaltabgabe befreit. Die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen Bestätigung des EL-Bezugs an die SERAFE AG gilt als Gesuch.