Datenschutzerklärung

1    Allgemeine Bestimmungen

1.1    Zweck der Datenschutzerklärung

Die vorliegende Datenschutzerklärung beschreibt, welche Personendaten die SERAFE AG (SERAFE AG, Postfach, 8010 Zürich) erhebt, für welche Zwecke sie diese Informationen bearbeitet und von welchen Stellen sie die Personendaten bekommt. Die SERAFE AG hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an die geltenden datenschutzrechtlichen und für sie anwendbaren spezialgesetzlichen Bestimmungen. Alle Mitarbeitenden der SERAFE AG unterstehen der Schweigepflicht und haben eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung bei Stellenantritt unterzeichnet.

1.2    Gesetzlicher Auftrag der SERAFE AG

Mit der Annahme der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) am 14. Juni 2015 stimmte das Schweizer Stimmvolk einem Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Haushaltabgabe zu. Neu erhält jeder Haushalt in der Schweiz, unabhängig von einer Anmeldung des eigenen Radios oder Fernsehers, periodisch eine Rechnung. Von der Abgabepflicht befreit werden ausschliesslich:

  • auf Gesuch hin Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung,
  • Diplomaten,
  • auf Gesuch hin Taubblinde.

Die Haushaltabgabe dient der Finanzierung des Leistungsauftrags des Bundes für Radio und Fernsehen. Die SERAFE AG ist seit dem 01.01.2019 im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) die neue Erhebungsstelle und versendet in dieser Funktion die Rechnungen, bestimmt die von der Abgabe befreiten Haushalte und Personen, nimmt Zahlungen entgegennehmen und, sofern notwendig, mahnt sie und leitet Betreibungen ein.

2    Bearbeitung von Personendaten

2.1    Welche Daten bearbeiten wir über Sie?

Die SERAFE AG bearbeitet ausschliesslich die im RTVG vorgesehenen Personendaten. Sie erhält diese Informationen insbesondere aus den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden und aus dem Informationssystem Ordipro des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Zudem bearbeitet sie alle Daten, die Kunden ihr im Rahmen von Befreiungsgesuchen und sonstiger Kommunikation bekanntgeben.

In den gesetzlich vorgesehenen Fällen (EL-Befreiung sowie Taubblindheit) bearbeitet die SERAFE AG zudem besonders schützenswerte Personendaten, die Rückschlüsse auf die Gesundheit sowie auf Massnahmen der sozialen Hilfe einer Person zulassen.

2.2    Für welche Zwecke bearbeiten wir Ihre Personendaten und woher haben wir die Informationen?

2.2.1    Erhebung der Haushaltabgabe

Die Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, der SERAFE AG monatlich die folgenden Daten zu den Haushalten und den zugehörigen Personen zu liefern:

  • Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG);
  • Gemeindenummer des Bundesamtes und amtlicher Gemeindename;
  • Gebäudeidentifikator nach dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamtes;
  • Wohnungsidentifikator nach dem GWR, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart;
  • amtlicher Name und die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person;
  • alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;
  • Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;
  • Geburtsdatum und Geburtsort;
  • Geschlecht;
  • Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde;
  • Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde;
  • bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde beziehungsweise Herkunftsstaat;
  • bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde beziehungsweise Zielstaat;
  • bei Umzug in der Gemeinde: Datum;
  • Todesdatum.  

Anhand der Daten aus den Einwohnerregistern ermittelt die SERAFE AG, welche Personen in einem Haushalt wohnen und an welches Haushaltsmitglied sie die Rechnung für die Abgabe senden muss.
Die Rechnungen für die Haushaltabgabe werden an den Debitor adressiert und geschickt. Wird die Haushaltabgabe nicht bezahlt, darf die SERAFE AG den Debitor mahnen und, falls die Zahlung weiterhin nicht beglichen wird, auch betreiben. Es können jedoch alle für die Haushaltabgabe solidarisch haftenden Haushaltmitglieder betrieben werden.

2.2.2    Bestimmung der abgabebefreiten Personen.

Zudem erhält die SERAFE AG monatlich Daten aus dem Informationssystem Ordipro des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Diese Angaben sind notwendig, um die abgabebefreiten Diplomaten zu bestimmen. Gemäss dem RTVG müssen der SERAFE AG die folgenden Daten geliefert werden:

  • Name und Vorname;
  • Wohnadresse;
  • Geburtsdatum;
  • Legitimationskartendaten;
  • Versichertennummer im Sinne von Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).

Diese Informationen verwendet die SERAFE AG, um ermitteln zu können, welche Haushalte aufgrund des Diplomatenstatus eines Mitglieds von der Abgabe befreit sind.

Für die Prüfung von Befreiungsgesuchen von EL-Bezügern und Taubblinden bearbeitet die SERAFE AG alle ihr von den gesuchstellenden Kunden übermittelten Daten. Um bestimmen zu können, ob eine Person als EL-Bezügerin von der Haushaltabgabe befreit ist, darf die SERAFE AG auch besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, die Rückschlüsse auf die Gesundheit sowie auf Massnahmen der sozialen Hilfe zulassen.

2.2.3    Kundenkommunikation

Sie können die SERAFE AG bei Fragen oder sonstigen Anliegen jederzeit telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular auf der Webseite oder per Post erreichen.Die SERAFE AG verwendet alle Daten, die Sie ihr in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellen, ausschliesslich für die effiziente Bearbeitung Ihrer Anliegen, aus Dokumentations- und Beweisgründen sowie zu Schulungszwecken. 

Wenn Sie uns anrufen, zeichnen wir das Gespräch aus Schulungs- und Beweisgründen auf. Vor Gesprächsbeginn werden Sie über eine Tonbandansage über die Aufzeichnung informiert. Durch den Beginn des Gesprächs geben Sie uns die Einwilligung für die Gesprächsaufzeichnung.

2.2.4 Cookies 

Wir setzen auf unserer Website temporäre Cookies (sogenannte «Session Cookies») ein, die für das Funktionieren bestimmter Funktionen der Website (z.B. das Kontaktformular) notwendig sind. Cookies sind individuelle Dateien (z.B. eine Seriennummer), die unser Server oder ein Server unserer Dienstleister bei der Verbindung mit unserer Website an Ihr System übermittelt und die Ihr System (Browser, Mobile) entgegennimmt und bis zum einprogrammierten Verfallszeitpunkt speichert. Bei jedem weiteren Zugriff übermittelt Ihr System diese Codes an unseren Server bzw. den Server des Dritten mit. So werden Sie wiedererkannt, auch wenn Ihre Identität unbekannt ist. Durch die von uns verwendeten Cookies stellen wir z.B. sicher, dass Sie zwischen den Seiten wechseln können, ohne dass die im Formular eingegebene Angaben verloren gehen. Sie können Ihren Browser in den Einstellungen so konfigurieren, dass er bestimmte Cookies blockiert oder bestehende Cookies und andere im Browser gespeicherte Daten löscht. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Website auch mit deaktivierten Cookies besucht werden kann, wobei Ihnen in diesem Falle allenfalls gewisse Funktionen unserer Website nicht zur Verfügung stehen. 

2.3    Wie lange bewahren wir Ihre Personendaten auf?

Wir bewahren die Personendaten, die wir über Sie von Dritten oder von Ihnen erhalten, so lange auf, wie wir die Informationen aus Beweisgründen, aus überwiegendem Interesse sowie zur Erfüllung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten benötigen. Die Aufbewahrung ist insbesondere notwendig, damit die SERAFE AG ihren gesetzlichen Auftrag, nämlich die Erhebung der Haushaltabgabe sowie die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, erfüllen kann. Die SERAFE AG bewahrt die Rechnungen für die Haushaltabgabe und die Informationen über einen Haushalt und die Haushaltsmitglieder mindestens während der gesetzlichen Verjährungsfrist für die Haushaltabgabe auf. Diese Frist beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Fälligkeit der Abgabe (Art. 59 Abs. 3 RTVV). Auch nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist werden diese Daten weiterhin aufbewahrt, sofern das

  • für die Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (wie insbesondere die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren gemäss Art. 958f Abs. 1 OR, welcher die SERAFE AG unterstellt ist);
  • für die Verwertung von Verlustscheinen (die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre nach Ausstellung);
  • für die Geltendmachung offener Forderungen;
  • aus Beweisgründen oder
  • aus überwiegendem Interesse  

notwendig ist. Personendaten, die Sie uns per Post, E-Mail oder bei einem Telefongespräch bekanntgeben, bewahren wir so lange auf, wie wir sie für die Erhebung der Haushaltabgabe, aus Beweisgründen, aus überwiegendem Interesse oder für die Erfüllung von gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten benötigen. Sofern Daten noch benötigt werden, die Identifikation der betroffenen Person aber nicht mehr erforderlich ist, wird der Personenbezug durch angemessene Massnahmen beseitigt.

3    Datenbekanntgabe

3.1    Übertragen wir die Bearbeitung Ihrer Personendaten an Auftragnehmer?

Die SERAFE AG zieht für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags und für die Kundenkommunikation Auftragnehmer bei. Sie hat mit diesen Auftragnehmern Verträge abgeschlossen um sicherzustellen, dass sie die Personendaten ausschliesslich für die Zwecke der SERAFE AG, nämlich die Erhebung der Haushaltabgabe, bearbeiten und die Daten zudem durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen. Die Auftragnehmer werden zudem vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet.

3.2    Übermitteln wir Ihre Personendaten auch ins Ausland?

Die SERAFE AG bearbeitet die Personendaten vorwiegend in der Schweiz. Werden Personendaten ins Ausland übermittelt, stellt die SERAFE AG sicher, dass das Empfängerland über eine Gesetzgebung mit angemessenem Datenschutz verfügt. Ist dies nicht der Fall, wird der Schutz der Daten durch den Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln sichergestellt. Der IT-Dienstleister der SERAFE AG hat eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Auckland, Neuseeland. Die Mitarbeitenden dieser Tochtergesellschaft müssen insbesondere für Support- und Wartungsarbeiten, aber auch für sonstige Arbeiten, auf die Systeme der SERAFE AG in der Schweiz zugreifen und können dabei Einblicke in die Personendaten erhalten. Damit liegt eine Datenbekanntgabe ins Ausland vor. Neuseeland ist ein Land mit angemessenem Datenschutz, weshalb Ihre Personendaten auch durch das dort geltende Gesetz genügend geschützt sind.

4    Wie schützen wir Ihre Personendaten?

Ihre Daten werden vor unberechtigten Zugriffen, Änderungen, Löschungen oder sonstiger Bearbeitungen geschützt. Wir haben dafür sowohl technische Massnahmen in unseren Systemen implementiert als auch organisatorische Massnahmen im gesamten Unternehmen umgesetzt. Die SERAFE AG betreibt ein nach der Norm ISO-27001:2013 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem.

5    Welche Rechte haben Sie und wie können Sie diese geltend machen?

Sie haben das Recht, von uns Auskunft zu verlangen, welche Daten wir über Sie bearbeiten. Zudem haben Sie das Recht, falsche und unnötige Daten berichtigen, löschen oder vernichten zu lassen. Wir können die Berichtigung, Löschung oder Vernichtung jedoch verweigern, wenn wir ein überwiegendes Interesse daran haben, die Daten unverändert weiterhin zu bearbeiten und insbesondere, wenn wir die Daten aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen aufbewahren müssen. Wir machen Sie ausserdem darauf aufmerksam, dass die SERAFE AG den grössten Teil ihrer Daten aus externen Registern erhält, nämlich aus den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden und aus Ordipro des EDA.

Es ist der SERAFE AG nicht gestattet, diese Daten zu berichtigen oder zu löschen. Sollten Sie somit die Berichtigung, Löschung oder Vernichtung von Daten aus den Einwohnerregistern oder aus Ordipro verlangen, bitten wir Sie, sich direkt an das entsprechende Register zu wenden. Um Ihre Rechte geltend zu machen, senden Sie bitte einen Brief an die folgende Adresse:

SERAFE AG
Postfach
8010 Zürich

 

6    Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Die SERAFE AG kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Website www.serafe.ch publizierte Fassung. Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser Datenschutzerklärung geht die deutsche Fassung vor. Soweit die Datenschutzerklärung Teil einer Vereinbarung mit Ihnen ist, wird die SERAFE AG Sie im Falle einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren.