Die SERAFE AG ist seit dem 01.01.2019 die offizielle Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Sie hat in dieser Funktion den gesetzlichen Auftrag, die Haushaltabgabe in der ganzen Schweiz zu erheben.
Durch den Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Haushaltabgabe sind grundsätzlich alle Haushalte in der Schweiz abgabepflichtig. Die Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe ist im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geregelt. In der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sind die Einzelheiten dazu festgehalten.
Die Abgabe für Kollektivhaushalte ist einmal pro Jahr zu bezahlen. Gemäss Art. 59 Abs. 1 Radio- und Fernsehverordnung (RTVV – SR 784.401) wird diese Abgabe 60 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Die der Serafe gemeldete Haushaltart bestimmt die Höhe des Betrages, welcher in Rechnung gestellt wird. Die Höhe der Abgabe wurde vom Bundesrat festgelegt.
Jahresrechnung:
Privathaushalte (PHH) CHF 335.00
Kollektivhaushalte (KHH) CHF 670.00*
*Die Radio- und Fernsehabgabe unterliegt nicht der MWST.
Jahresrechnung neu ab dem 01.01.2021:
Ein Kollektivhaushalt bezahlt die Abgabe für seine Bewohnerinnen und Bewohner*. Die Trägerschaft des Kollektivhaushaltes ist die Schuldnerin der Kollektivhaushaltabgabe. Die Trägerschaft bezahlt die Abgabe einmal jährlich. Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage. Zu den Kollektivhaushalten zählen gemäss Registerharmonisierungsverordnung (abschliessend):
- Alters- und Pflegeheime,
- Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche,
- Internate und Studentenwohnheime,
- Institutionen für Menschen mit Behinderung,
- Spitäler, Heilstätten und ähnliche Institutionen im Gesundheitsbereich,
- Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs,
- Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende,
- Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen.
Falls Ihr Kollektivhaushalt unter der gleichen Trägerschaft über mehrere Standorte verteilt ist, muss die Radio- und Fernsehabgabe nur einmal bezahlt werden. Sollten Sie separate Rechnungen für diverse Standorte mit gleicher Trägerschaft erhalten haben, so können Sie sich bei uns melden und wir nehmen die entsprechenden Stornierungen vor.
Ist ein Kollektivhaushalt mehrwertsteuerpflichtig und erreicht er einen Jahresumsatz von mindestens CHF 500'000.00, unterliegt er zusätzlich der Unternehmensabgabe. Diese wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.
Rechnungsstellung aufgrund von Daten aus den Einwohnerkontrollen
Die SERAFE AG stützt sich bei der Rechnungsstellung ausschliesslich auf Daten, welche ihr monatlich von den zuständigen Einwohnerdiensten der Gemeinden über die zuständigen Kantone übermittelt werden. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der Einwohnerdienste von Gemeinden und Kantonen zu bestimmen, ob ein Haushalt als privat oder kollektiv zu betrachten ist. Die Erhebungsstelle darf keine Empfehlungen zur Haushaltart abgeben. Hilfreiche Hinweise zur Abgrenzung von Privat- und Kollektivhaushalten finden Sie im Dokument "Guideline zur Abgrenzung von Privat- und Kollektivhaushalten" vom Bundesamt für Statistik.
*Die Trägerschaft bezahlt die Abgabe für diejenigen Mitglieder des Kollektivhaushaltes, welche der SERAFE AG dieser von den zuständigen Einwohnerkontrollen als Hauptwohnsitz gemeldet wurde. Mitglieder dieses Kollektivhaushaltes, für welche der Erhebungsstelle ein anderer Privathaushalt als Hauptwohnsitz gemeldet wurde, erhalten eine separate Abgaberechnung.
Die Befreiungsgründe von der Radio- und Fernsehabgabe gelten nur für Privathaushalte, nicht für Kollektivhaushalte.